Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Allgemeines, Geltungsbereich und Änderungen
Die folgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen Jump Buddy‘s, Schuhgasse 3, 01744 Dippoldiswalde, und dem jeweiligen Mieter. Jump Buddy’s weist darauf hin, dass es sich als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB auch um die Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden die männliche Schreibweise genutzt, die Personenbezeichnungen beziehen sich dennoch auf alle Geschlechter. Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, Jump Buddy’s hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt. Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die die Bestellung zu Zwecken vornimmt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Jump Buddy‘s behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Jump Buddy’s wird dem Mieter die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten mitteilen und ihm diese übermitteln. Erfolgt innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung keine Zustimmung des Mieters zu den geänderten Geschäftsbedingungen, ist Jump Buddy’s dazu berechtigt, das jeweils betroffene Vertragsverhältnis zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen oder zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen grundsätzlich mindestens der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Bestimmung. Im Falle von Kollisionen innerhalb der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien sollen folgende Rangfolgen gelten: individuelle dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen die gesetzlichen Regelungen.
2 Vertragsschluss, Vertragsgegenstand, Leistungsumfang, Leistungsort
Gegenstand des jeweiligen Vertrages ist die Vermietung von Hüpfburgen, Eventmodulen und sonstigem Partyzubehör (folglich Mietgegenstände genannt) über jumpbuddys.de an den Mieter. Der Mieter kann über die Webseite jumpbuddys.de von Jump Buddy’s Mietgegenstände mieten. Bei den von Jump Buddy‘ s, auf seiner Webseite, bereitgehaltenen Angeboten handelt es sich um freibleibende Angebote zum Abschluss eines Mietvertrages. Ein wirksamer Mietvertrag zwischen den Parteien kommt zustande, wenn der Mieter den entsprechenden Mietvertrag unterzeichnet, oder die Zahlungsaufforderung, die er in der Auftragsbestätigung erhält, nachkommt. Der Vertragsschluss findet ausschließlich in deutscher Sprache statt. Es ist deutsches Recht anwendbar, soweit der Mieter Kaufmann ist. Die Auftragsbestätigung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Mieter nach der Bestellung per E-Mail zugesandt. Alle Preisangaben verstehen sich als Netto-Europreise. Erfüllungsort ist, soweit keine Leistungen beim Mieter vor Ort erbracht werden, Dippoldiswalde. Die Mietgegenstände bleiben unveräußerliches Eigentum non Jump Buddy's.
3 Pflichten von Jump Buddy’s
Der Umfang der von Jump Buddy’s zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Angebot auf der Website jumpbuddys.de und wird in der Auftragsbestätigung zusammengefasst. Jump Buddy’s ist grundsätzlich verpflichtet, dem Mieter die Mietgegenstände sowie ggf. vereinbartes Zubehör in einem verkehrstauglichen und gebrauchsfähigen Zustand für die vertraglich vereinbarte Mietzeit zu überlassen. Sollten die Mietgegenstände sowie ggfs. Während der Mietzeit vereinbartes Zubehör ohne Verschulden des Mieters einen Mangel aufweist, wird Jump Buddy’s dieses umgehend beheben oder dem Mieter einen Ersatzgegenstand zur Verfügung stellen. Sofern Jump Buddy’s ohne eigenes Verschulden an einer Gewährung des Gebrauchs an der Mietsache gegenüber dem Mieter gehindert wird, da z.B. ein Vormieter den Mietgegenstand beschädigt hat oder die Mietdauer vertragswidrig überschreitet, wird Jump Buddy’s von seiner Leistungspflicht befreit. In diesem Fall wird dem Mieter der vollständige Mietpreis auf dem ursprünglichen Zahlungsweg zurückerstattet. Jump Buddy’s darf sich, soweit nichts anderes vereinbart wurde, bei der Ausführung der Leistungen auch Dritter bedienen. Die Bereitstellungsfristen verlängern sich unbeschadet der Rechte von Jump Buddy’s aufgrund des Verzugs des Mieters um den Zeitraum, in dem der jeweilige Vertragspartner seinen Verpflichtungen gegenüber Jump Buddy’s nicht nachkommt. Kommt Jump Buddy’s mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist der Mieter nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Jump Buddy’s eine vom Mieter gesetzte, angemessene Nachfrist nicht einhält.
4 Pflichten des Mieters
Diese ergeben sich aus den jeweiligen Produktbeschreibungen auf der Website, den individuellen Vereinbarungen/Angeboten, den zur Verfügung gestellten Nutzungs- und Sicherheitshinweisen und/oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingung.
Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen. Erkennt eine Vertragspartei, dass Angaben und Anforderungen, gleich ob eigene oder solche der anderen Vertragspartei, fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, sie stirbt und die ihr erkennbaren Folgen der anderen Partei unverzüglich mitzuteilen. Die Parteien werden dann nach einer interessengerechten Lösung suchen und anstreben, diese gegebenenfalls nach den Bestimmungen über Leistungsänderungen zu erreichen. Die Mitwirkungspflichten des Mieters ergeben sich grundsätzlich aus dem jeweiligen Angebot und diesen Bedingungen. Die Aufzählung der genannten Verpflichtungen ist dabei nicht abschließend.
Insbesondere erbringt der Mieter folgende Leistungen unentgeltlich:
- Der Mieter ist verpflichtet, bei Abschluss des Vertrages seine Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Sollten sich Änderungen ergeben, sind diese Jump Buddy’s unverzüglich mitzuteilen.
- Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände sowie etwaiges Zubehör nur für die vertragsgemäßen Zwecke zu verwenden.
- Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände sowie etwaiges Zubehör sorgfältig und pfleglich zu behandeln. Insbesondere verpflichtet er sich bei Hüpfburgen und Eventmodulen, die Mietgegenstände nur auf einem ausreichend großen und entsprechend geeigneten Untergrund, zum Schutze des jeweiligen Materials, aufzubauen, den Aufbau der Mietgegenstände nur durch sachkundige, körperlich geeignete Personen durchführen zu lassen,
- Die Mietgegenstände, sofern erforderlich, nur mit dem überlassenen Zubehör zu verankern und zu sichern.
- Das Zubehör ist durch den Mieter während der Mietzeit regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf nachzujustieren.
- Die Mietgegenstände dürfen nur zusammen mit dem überlassenen technischen Zubehör (Lüfter, Stromkabel) betrieben werden, für eine ausreichende Stromversorgung, sofern erforderlich, für den Mietgegenstand zu sorgen und etwaige Kabel so zu verlegen, dass hierdurch die Mietgegenstände, das Kabel oder Dritte nicht beschädigt werden können, die Mietgegenstände, sofern sie draußen aufgebaut werden, bei Regen, starkem Wind oder Gewitter aus Sicherheitsgründen nicht in Benutzung genommen und überlassene Lüfter vor Regen geschützt werden.
- Beim Betrieb der Mietgegenstände wird für ausreichende Überwachung und entsprechende Sicherheit der Nutzer durch Aufsichtspersonen gesorgt. Die Aufsichtsperson ist mindestens 18 Jahre alt und vom Mieter zu stellen, sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wurde. Die Aufsichtsperson muss folgende Punkte überwachen und sicherstellen:
- dass die Warnhinweise der Hüpfburg eingehalten werden.
- dass Erwachsene wegen der hohen Punktbelastung die Hüpfburgen nicht benutzen.
- dass Alter und Größe der Kinder, die gleichzeitig auf der Hüpfburg spielen, vergleichbar ist.
- dass keine Lebensmittel, Getränke oder Kaugummi konsumiert oder mitgenommen werden. Ist dies nicht der Fall, wird für die Säuberung je nach Zeitaufwand zusätzlich pro angefangene Stunde 45,-€ + 19% USt. in Rechnung gestellt.
- dass Schuhe, Halsketten, Ringe, Brillen, Gürtelschnallen oder ähnliche Dinge vor der Benutzung der Hüpfburg abgelegt werden.
- Hosen- und Jackentaschen kontrolliert werden, damit keine spitzen oder scharfen Gegenstände wie Stifte oder Haarspangen zu Verletzungen führen.
- dass die Wände nicht zum Klettern oder als Sprungwand benutzt werden.
- dass mit dem Gebläse nicht gespielt wird oder Gegenstände hineingesteckt werden. Dies gilt auch für die Stromverbindung der Gebläse.
- Bei Selbstabholern sind die Mietgegenstände im Originalzustand, vollständig getrocknet, gereinigt und entsprechend ordnungsgemäß zusammengelegt zurückzugeben. Ist dies nicht der Fall, wird für das Auseinanderlegen und erneute Zusammenlegen und gegebenenfalls die Trocknung und Säuberung je nach Zeitaufwand zusätzlich pro angefangener Stunde 45,-€ + 19% USt. in Rechnung gestellt. Werden Mietgegenstände nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgebracht, wird eine Nachgebühr von 19,-€ + 19% USt. pro angefangener Stunde in Rechnung gestellt. Für alle weiteren Schäden, die Jump Buddy's durch die verspätete Rückgabe entstehen, haftet der Mieter.
- Der Mieter hat die Mietgegenstände bei Abholung und/oder nach Erhalt auf Vollständigkeit sowie Funktionsfähigkeit zu testen. Mängel, die hierbei festgestellt werden, sind Jump Buddy’s unverzüglich zu melden. Später vorgebrachte Einwendungen, Schäden seien bereits vor Übergabe vorhanden gewesen, können nicht anerkannt werden, wenn diese nicht wie beschrieben gemeldet wurden.
- Der Mieter verpflichtet sich, alle Mietgegenstände nur für den bestimmungsgemäßen Zweck einzusetzen. Des Weiteren stellt er sicher, dass er für den Einsatz aller Mietgegenstände ausreichend qualifiziert ist und ggf. die notwendigen Berechtigungen für den Einsatz besitzt.
- Grundsätzlich dürfen alle Mietgegenstände nur von körperlich und geistig dafür geeigneten Personen eingesetzt werden.
- Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände vor Verlust, Diebstahl, Beschädigung und Vandalismus entsprechend zu sichern. Dem Mieter steht frei, eine Versicherung für diese Fälle abzuschließen. Jump Buddy’s übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Personenschäden.
- Der Mieter hat bei der Anmietung eines Mietgegenstandes eine Kaution in Höhe von 100€ zu leisten, die nach Rückgabe des Mietgegenstandes in ordnungsgemäßem Zustand wieder zurückerstattet wird. Bei nicht sachgemäßer Rückgabe des Mietgegenstandes steht Jump Buddy’s frei, diese Kaution einzubehalten.
- Dem Mieter ist es nicht gestattet, an den Mietgegenständen sowie etwaigem Zubehör Veränderungen und/oder Reparaturen vorzunehmen.
- Eine Überlassung des Mietgegenstandes an einen Dritten bedarf der Zustimmung von Jump Buddy's.
- Jump Buddy’s behält sich die vorherige Prüfung der zurückgegebenen Mietgegenstände nach der Entgegennahme vor. Die einwandfreie Entgegennahme gilt nicht als Billigung der Vollständigkeit und des Zustandes der zurückgegebenen Mietgegenstände.
- Der Mieter ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der beauftragten Leistungen selbst zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Leistungen gegen baurechtliche, wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche, markenrechtliche oder sonstige rechtliche Vorschriften verstoßen.
- Sofern Dritte Ansprüche nach den vorrangigen Ziffern gegenüber Jump Buddy’s geltend machen, insbesondere im Zuge der Nutzung des Mietgegenstandes, wird Jump Buddy’s den Mieter hierüber unverzüglich informieren. Der Mieter verpflichtet sich, Jump Buddy’s insoweit von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen, Jump Buddy‘s bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen und die Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung zu übernehmen, soweit Jump Buddy’s kein Mitverschulden zur Last fällt.
5 Mietdauer
Die Mietdauer ergibt sich aus der Anfrage des Mieters und der daraus resultierenden Reservierung, die die Grundlage für den zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag bildet und beginnt bzw. endet mit den dort genannten Zeitpunkten. Die Mietdauer berechnet sich in der Regel anhand von Tagen; Eine stundenweise Mietung ist nicht möglich. Die vereinbarte Mietzeit ist unbedingt einzuhalten. Kann die vereinbarte Mietdauer nicht eingehalten werden, hat der Mieter Jump Buddy’s hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Für jeden Tag, wo der Rückgabetermin überschritten wird, hat der Mieter das Zweifache der Vergütung pro Tag vereinbarten Vergütung zu entrichten. Jump Buddy’s bleibt die Geltendmachung weiterer Schäden vorbehalten. Die Vergütung pro Tag ist ggf. zu ermitteln, in dem der ursprünglich vereinbarte Gesamtpreis durch die Tage der ursprünglich vereinbarten Mietzeit aufgeteilt wird. Der Mieter kann jedoch den Gegenbeweis erbringen, dass Jump Buddy’s kein solcher Schaden in dieser Höhe entstanden ist.
6 Vergütung, Zahlung und Verzug
Bei Abschluss des Mietvertrages wird die Zahlung des Mietpreises zum Leistungsdatum fällig. Der Mieter hat die Möglichkeit zwischen verschiedenen Zahlungsmodalitäten zu wählen. Der Mieter, der kein Verbraucher ist, gerät in Verzug, wenn er innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit die Zahlung nicht geleistet hat. Verbraucher geraten ebenso innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit in Verzug, wenn Sie auf diese Folge in der Zahlungsaufforderung hingewiesen werden. Jump Buddy’s ist berechtigt, für jede Mahnung pauschale Mahnkosten in Höhe von 5 € gegenüber dem Kunden geltend zu machen. Dem Mieter ist der Nachweis gestattet, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung weiterer Mahnkosten bleibt ausdrücklich vorbehalten. Es gelten alle Preise, wie auf der Website von Jump Buddy's ausgewiesen.
7 Gewährleistung und Haftung
Der Mieter haftet für alle durch ihn selbst oder seine Erfüllungsgehilfen oder Nutzer des Mietgegenstandes schuldhaft verursachten Schäden an dem Mietgegenstand während der Mietdauer. Schäden, die während der Mietdauer durch den Mieter selbst oder Dritte verursacht werden, sind Jump Buddy’s gegenüber umgehend mitzuteilen. Für etwaige Mängel an einem Mietgegenstand stehen dem Mieter gesetzliche Gewährleistungsrechte zu, es sei denn, in diesen AGB ist etwas anderes bestimmt. Für Verbraucher werden die Gewährleistungsrechte durch diese AGB nicht eingeschränkt. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände bei Überlassung auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, diesen Jump Buddy’s unverzüglich zu melden. Unterlässt der Mieter die Untersuchung und/oder die Anzeige, so gilt der Zustand der überlassenen Mietgegenstände als genehmigt/mangelfrei, es sei denn, dass der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich ein solcher Mangel später, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; Andersfalls gilt der Zustand der überlassenen Mietgegenstände auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt/mangelfrei. Unterlässt der Mieter die Anzeige, so ist er unbeschadet weiterer Ansprüche von Jump Buddy’s nach § 537 BGB nicht berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder Ansprüche wegen ungerechtfertigter Bereicherung zu verlangen. Für Verbraucher ist die Nichtanzeige im Rahmen der Untersuchung unschädlich. Für Mietverträge gilt Folgendes: Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von Jump Buddy’s durch Beseitigung des Mangels, Lieferung einer anderen Sache, die den Mangel nicht hat, oder Aufzeigen von Möglichkeiten, wie die Auswirkungen des Mangels vermieden werden können. Das Kündigungsrecht des Mieters wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Abs.2 S.1 Nr.1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ausgeschlossen, sofern nicht die Nachbesserung oder Ersatzlieferung als fehlgeschlagen angesehen wird. Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen für Mängel, die durch äußere, nicht von Jump Buddy’s zu vertretende Einflüsse, oder durch unsachgemäße Nutzung des Mieters verursacht werden. Sie entfällt ebenfalls, wenn der Mieter selbst oder Dritte Änderungen und/oder Ergänzungen an den Leistungen von Jump Buddy’s ohne ausdrückliche Genehmigung in Textform vornimmt. Der Mieter kann jedoch den Gegenbeweis erbringen, dass die jeweilige Veränderung und/oder Ergänzung nicht ursächlich für den Mangel ist. Der Mieter wird vor der Geltendmachung von Nacherfüllungsansprüchen mit der gebotenen Sorgfalt prüfen, ob ein der Nacherfüllung unterworfener Mangel gegeben ist. Sofern ein Mangel nicht der Verpflichtung zur Nacherfüllung unterfällt (Scheinmangel) oder Jump Buddy’s durch einen nicht ausreichend bestimmten Fehlermeldungsaufwand erhöht hat, kann der Mieter mit den zur Verifizierung und Wiederherstellung erbrachten Leistungen von Jump Buddy’s zu ihren jeweils gültigen Vergütungssätzen zuzüglich der angefallenen Auslagen belastet werden, Es sei denn, der Mieter hätte den Scheinmangel auch bei Anstrengung der gebotenen Sorgfalt nicht erkennen können. Der Mieter wird Jump Buddy’s bei der Mangelfeststellung und Mangelbeseitigung unterstützen und insbesondere den Zugang zum Mietgegenstand gewährleisten. Die Mängelbeseitigung durch Jump Buddy’s kann auch durch telefonische, schriftliche oder elektronische Handlungsanweisungen an den Mieter erfolgen. Eine Selbstvornahme durch den Mieter ist ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung von Jump Buddy’s für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit insgesamt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens beschränkt, mit dessen früherer Entstehung gerechnet werden muss. Jump Buddy’s haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für Ansprüche aus dem Grund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für sonstige Schäden haftet Jump Buddy’s nur, soweit eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen von Jump Buddy‘s. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
8 Stornierungen
Stornierungen von Mietartikeln sind bis zu 4 Wochen vor Mietbeginn möglich und kostenlos. Bei einer Stornierung bis zu zwei Wochen vor Mietpreis fallen 50 % des Gesamtmietpreises an. Andernfalls fällt der volle Mietbetrag an. Ebenso wird bei Nichtabholung und/oder der nicht erfolgreichen Anlieferung der volle Gesamtmietpreis einbehalten. Der Mieter kann jedoch den Gegenbeweis geltend machen, dass aufgrund des Gesamtmietpreises und einer anderweitig erfolgten Vermietung kein Ausfallschaden in dieser Höhe entstanden ist. Stornierungen von Mietartikeln müssen schriftlich unter Angabe des Mietartikels und Mietzeitraumes an kontakt@ jumpbuddys.de erfolgen.
9 Höhere Gewalt
Jump Buddy’s ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Epidemien, Pandemien, Naturkatastrophen, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben sowie behördliche Maßnahmen.
10 Schlussbestimmungen
Auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf den jeweils geschlossenen Mietvertrag kommt ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt sein.
Stand: 22.11.2024